Höhen- und Gewichtsanforderungen für die Wasserfahrt

Zu Ihrer Sicherheit gelten für die Fahrten Höhen-, Gewichts- und Größenbeschränkungen. Sitzsicherungen müssen wie vom Fahrgeschäfthersteller vorgesehen schließen. Viele Kinder können mehrere unserer Fahrgeschäfte für Erwachsene fahren. Wir empfehlen Ihnen, die Körpergröße Ihres Kindes frühzeitig bei Ihrem Besuch messen zu lassen. Fahrhöhenbeschränkungen können ohne Vorankündigung geändert werden. EIN Betreuender Begleiter ist definiert als jeder Gast, der alle Anforderungen erfüllt, um ohne Begleitung zu fahren, und der nicht objektiv nachweist, dass er nicht in der Lage ist, den Gast, der einen Begleiter benötigt, zu beaufsichtigen und dafür verantwortlich zu sein, ihn bei der Befolgung der Anweisungen des Fahrers zu unterstützen.

Bestimmte Fahrgeschäfte und Attraktionen, einschließlich neuer Fahrgeschäfte, sind aufgrund von Wartungsarbeiten, Wetter und anderen Umständen möglicherweise nicht immer geöffnet.

Verantwortung des Fahrers

Die Teilnahme an oder an Vergnügungs-/Wasserfahrgeschäften oder Attraktionen birgt inhärente Risiken. Gäste sind verpflichtet, während der Teilnahme an der Fahrt oder Attraktion ein gutes Urteilsvermögen zu üben und verantwortungsbewusst zu handeln und allen mündlichen und/oder schriftlichen Warnungen Folge zu leisten. Die Gäste sind außerdem verpflichtet, alle bereitgestellten Sicherheitsausrüstungen für Fahrgeschäfte oder Attraktionen ordnungsgemäß zu verwenden und die Anweisungen der Betreiber von Fahrgeschäften zu befolgen. Fahrer, die sich nicht an die Fahr-/Attraktionsregeln halten, werden ohne Rückerstattung aus dem Park verwiesen. Bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien, die am Eingang jeder Fahrt/Attraktion ausgehängt sind.

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